Die private Nutzung von Firmenwagen oder Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags. Doch auch hier gibt es steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Elektrofahrzeuge bieten hier interessante Vorteile, denn sie können unter bestimmten Bedingungen mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. In diesem Blog-Artikel wollen wir uns mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regel für Elektro-Firmenwagen beschäftigen und erläutern, welche Steuervorteile sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben.
Grundsätzlich gilt: Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil und unterliegt der Besteuerung. Bei herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen wird hierfür die sogenannte 1-Prozent-Regel angewendet. Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert wird. Bei Elektrofahrzeugen gibt es jedoch eine Ausnahme: Hier greift die 0,25-Prozent-Regel.
Diese Regelung besagt, dass Elektro-Firmenwagen mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden müssen, wenn sie auch privat genutzt werden. Das gilt sowohl für Dienstwagen als auch für Pool-Fahrzeuge. Die Regelung gilt noch bis zum Jahr 2030 und soll dazu beitragen, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu fördern.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der pauschalen Versteuerung nach gefahrenen Kilometern. Hierbei werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer erfasst und mit einem festen Betrag pro Kilometer versteuert. Auch hier greift die 0,25-Prozent-Regel, was den geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich reduziert.
Doch warum sind Elektro-Firmenwagen steuerlich so attraktiv? Das liegt daran, dass Elektrofahrzeuge als umweltfreundlich gelten und daher steuerlich gefördert werden sollen. Die 0,25-Prozent-Regel soll dazu beitragen, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern und Arbeitgebern Anreize bieten, Elektrofahrzeuge als Dienstwagen anzubieten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die 0,25-Prozent-Regel für Elektro-Firmenwagen interessante Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet. Der niedrigere geldwerte Vorteil bei privater Nutzung und die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach gefahrenen Kilometern machen Elektro-Firmenwagen zu einer attraktiven Option. Wer auf der Suche nach einem neuen Firmenwagen ist, sollte daher auch die Möglichkeit eines Elektro-Fahrzeugs in Betracht ziehen.